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Mittwoch, 17. Januar 2018

RFID-Chip unter der Haut? Wie hoch ist derzeit die Akzeptanz?


Dieser Frage ist Kaspersky Lab in einer europaweiten Befragung nachgegangen. Geklärt werden sollte dabei die Einstellung zum Thema Biohacking und Chipimplantate. Denn bis Menschen zu richtigen Cyborgs mutieren, stellt sich erst einmal die Frage, wie hoch die Akzeptanz von im Körper eingepflanzten Computerchips ist und wie es um das heikle Thema Cybersicherheit aussieht.
Akzeptanz in Europa überraschend hoch.

Im europäischen Durchschnitt ist die Akzeptanz für Biohacking überraschend hoch.

Nur lediglich 29 Prozent lehnen es ab, sich Chips unter die Haut pflanzen zu lassen. Eine Stichprobe lässt mutmaßen, dass die Deutschen weniger offen sind. Fast die Hälfte (49 Prozent) der befragten Deutschen würde sich (bis jetzt) niemals einer Chipimplantation unterziehen. Die größten Bedenken sind: mögliche Fehlfunktionen und eine „feindliche Übernahme“ des eigenen Körpers.

Die Akzeptanz steigt, wenn der potenzielle Anwender einen bestimmten Nutzen mit einer Chipimplantation verbindet. So würden europaweit 51 Prozent der Befragten über einen Chip medizinische Belange verwalten und 46 Prozent einen Notruf absetzen. Immerhin 35 Prozent wären dazu bereit, das Implantat als Reisepass zu nutzen. 40 Prozent könnten sich vorstellen, über Chips besser ihre persönliche Gesundheit beziehungsweise Fitness einsehen oder verwalten zu können. Weitere für die Befragten denkbare Einsatzszenarien wären Geräteauthentifizierung, kontaktloses Bezahlen, die Verwaltung des Smart Homes sowie das Öffnen und Schließen von Türen.

Anm.: Von bestimmten Stellen wird viel (zumeist versteckte) Werbung für den Themenbereich NFC-, RFID-Chip-Implantate (den Funk-Chip-Implantat für alle) gemacht. Zumeist sind diese Aktivitäten in TV und Zeitungsberichten verpackt. 2018 soll eine größere Werbeoffensive für die Chip-Implantate bzw. deren breite Akzeptanz unternommen werden. ...

Samstag, 27. Februar 2016

Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Privatbesitz ...

Sie haben noch einen recht großen Garten und nutzen diesen nicht vollständig selbst? Sie haben ungenutzte Räume oder gar freie Etagen in ihrem Eigenheim, z.B. weil die Kinder schon ausgezogen sind? WENN DAS BEKANNT IST UND SIE IN DER BRD LEBEN ...
dann werden Sie ganz schnell mit der neuester staatlicher Zwangsmaßnahmen zur Unterbringung von Asylsuchenden bzw. Flüchtlinge Bekanntschaft machen.

In Hamburg hat der Senat am 02.10.2015 das “Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen” beschlossen. Als  "Einrichtungen" werden aber nicht nur Asylantenwohnheime bezeichnet, sondern auch IHRE Wohnung, IHRE Gewerbeimmobilien und IHR Grundstück! SIE können ab jetzt jederzeit für unbestimmte Zeit gezwungen werden, fremde Personen in ihrer Wohnung, in Ihren Geschäftsräumlichkeiten (Lagerhallen, Büroflächen et.) und auf Ihrem eigenen Grundstück unterzubringen. Dazu wurde das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Hamburg durch § 14a – "Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teile davon zur Flüchtlingsunterbringung" – am 02.10.2015 einfach ergänzt.

Zum besser lesen einfach ins Bild klicken

Das Gesetz soll nach derzeitigem Stand erstmals bis  31. März 2017 gelten, es kann aber jederzeit verlängert werden. Jetzt in Deutschland/Hamburg, morgen schon in Berlin etc.

Vor solchen Gesetzen ist kein EU-Land mehr gefeit. Auch in Österreich, Frankreich, Spanien, Griechenland ... können solche Zwangsmaßnahmen mit entsprechenden Gesetzen eingeführt werden. ...