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Freitag, 4. Januar 2019

Österreich, Rentner 62 in Haft! Er nannte alle Asylwerber Vergewaltiger

Anm.: Man sollte immer erst überlegen, bevor man etwas öffentlich postet! Und ab 2019 sind so einige Gesetze strenger geworden. Siehe dazu Urteil: Schutz der religiösen Gefühle geht vor freier Meinungsäußerung und Globaler Pakt für Migranten wie auch der Globale Pakt für Flüchtlinge bringen weitere weitere strengere Regelungen mit sich. 

Ein Rentner 62 (mehrmals vorbestraft) muss jetzt drei Monate ins Gefängnis: Er hatte auf Facebook eine österreichische Politikerin eine Volksverräterin - und alle Flüchtlinge Vergewaltiger genannt.
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Donnerstag, 17. August 2017

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

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Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit. Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören.

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft.

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.
 
Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonder im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?