Posts mit dem Label Verordnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Verordnung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 16. März 2020

Österreich: Ausgangsverbot - wer heute noch raus darf

"Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten": Die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag sind knapp vor Mitternacht kundgemacht worden.


Gegen 23 Uhr in der Nacht auf Montag hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seine neusten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise am Sonntagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie treten großteils mit Montag in Kraft.
Den stärksten Einschnitt in die persönliche Freiheit hält die das allgemeine Ausgangsverbot parat: "Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten", heißt es in der Verordnung.
Ausgenommen sind nur folgende Fälle:
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens - wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Berufliche Zwecke - auch hier muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsort zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Ausflüge alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren; gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.






Mindestabstand ein Meter in Öffis, Geschäften und in der Arbeit

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Verordnung nach ab heute nur noch für die ersten vier dieser Ausnahmen erlaubt - wer bloß einen Ausflug macht, darf dazu nicht mehr mit dem Zug fahren.

Außerdem ist im öffentlichen Verkehr ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitreisenden einzuhalten - andernfalls droht, wie bei allen Verstößen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.


Kundenverkehr in einigen Geschäften bleibt erlaubt
Zwei weitere Verordnungen regeln Betretungsverbote für Geschäfte und Lokale. Kunden dürfen ab heute keine Geschäfte mehr betreten - es gibt aber eine Reihe von Ausnahme. Offen halten dürfen folgende Branchen:
  • Apotheken
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln,  Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienstleistungen
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tankstellen
  • Banken
  • Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter eine andere dieser Ausnahmen fällt, und Telekommunikation
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
  • Lieferdienste
  • Öffentlicher Verkehr
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • KFZ-Werkstätten
Lokale nur heute mit Sperrstunde 15 Uhr, ab morgen zu
Gastro-Betrieb dürfen am Montag nur noch bis 15 Uhr offen halten. Diese Regelung ist aber kurzlebig: Ab Dienstag gilt auch für das Gastgewerbe ein allgemeines Betretungsverbot. Zustelldienste bleiben allerdings weiterhin erlaubt.
Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen - sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten.
Keine Entschädigung für Schließung
Grundlage der Maßnahmen - sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie - ist das "COVID-19-Maßnahmengesetz" das am Wochenende durch das Parlament im Eilverfahren genehmigt wurde und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war. 
Harte wirtschaftliche Zeiten kommen auf viele zu!
Im Unterschied zu Schließungen nach dem Epidemiegesetz steht betroffenen Unternehmen hier keine Entschädigung für die behördliche Einschränkung zu. Das wird natürlich einige enorm treffen!. 
Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.


Donnerstag, 12. Januar 2017

Die Methoden sind leider ähnlich, die Zeiten sind nur anders

Zum nachdenken!
Europa (EU), vor allem in Deutschland beginnen Zensur und Denunziation wieder in den Alltag von Medien zurückgekehrt.

"(1) Periodische Druckschriften können verboten werden, wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;"

Das Zitat ist nicht etwa ein Gesetzesentwurf zu den in letzter Zeit so viel diskutierten FAKENEWS, sondern aus der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933. Auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt (hier nachzulesen).

“Um die Presse in den Griff zu bekommen, bedienten sich die Nationalsozialisten zunächst des Instruments der Notverordnungen, die der Reichspräsident erlassen konnte. Mit der "Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes" vom 4. Februar 1933 wurden Beschlagnahmung und Verbot von Druckschriften geregelt.

Unter der Verantwortung von Reichsinnenminister Frick wurde ein umfangreicher Katalog von Verbotsgründen erarbeitet. Darunter fielen etwa die Verbreitung "unrichtiger Nachrichten" (siehe § 9 (1) Punkt 7) und der Aufruf zum Streik.

Mit der Verordnung 'Zum Schutz von Volk und Staat' vom 28. Februar 1933, der so genannten Reichstagsbrandverordnung, wurde dann in § das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft gesetzt, vorgeblich "zur Abwehr kommunistischer und staatsgefährdender Gewaltakte". Kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden damals gleich pauschal verboten (-Tobias Jaecker)”.
Darüber sollten wir laut nachdenken, solange das noch legal ist!

Info-Link: http://www.documentarchiv.de/ns/schutz-dt-vlk.html 
Quellen: fischundfleisch/facebook und dokumentenarchiv.de


Donnerstag, 26. November 2015

Jetzt will die EU die Höhe von Adventskerzen regulieren - Höhe, Breite, Flamme

Leider keine Satire!
Neuer Brüssel-Irrsinn: Die Flüchtlingsproblematik und vieles anderes mehr kann Brüssel nicht regeln, dann halt wenigstens die Weihnachtskerzen

Neuer Brüssel-Irrsinn kurz vor Weihnachten: Die Europäische Union will jetzt auch noch die Adventskerzen regulieren. Die Behörden legen konkrete Sicherheitsanforderungen für Kerzen fest.
Nach der Gurkenlänge; Glühlampen aus, WC-Spühlkasteninalt, Staubsaugerstärke, aus für Heizthermen, Topflappen und der Apfelgröße schreiben die hochbezahlten Bürokraten in der EU nun vor, wie eine EU-Adventskerze auszusehen hat. In einer neuen Verordnung schreibt die Europäische Kommission unter anderem, dass die Verletzungsgefahr bei der Kerze „so gering wie möglich gehalten werden muss“. Da sieht man was mit den EU-Geldern wirklich gemacht wird. Dafür hat man eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt und bezahlt.

Wegen des hohen Sicherheitsrisikos dürfe die Flamme deshalb nur eine bestimmte Höhe erreichen. 
Die neue Verpackung für Kerzen?
Diese Höhe müsse nun (hoffentlich wissenschaftlich) ermittelt und dann festgelegt werden, heißt es von Seiten der EU.

Zudem müsse der Verbraucher (der selbst ja nicht mehr in der Lage ist zu denken - das macht seit einiger Zeit die EU für uns, das "einfache Volk") auf der Verpackung ausreichend über die Gefahren hingewiesen werden (vielleicht ähnlich der Zigarettenpackungen: Große Kerzen brennen länger - Kerzen anzünden kann tödlich sein - hoffentlich auch mit entsprechenden  Gruselbildern, abschreckend auch für diejenigen, die nicht lesen können).

Auch Herbert Reul, Chef der CDU und CSU-Abgeordneten im EU-Parlament ärgert sich offen in einer Zeitung: „Während Europas Probleme brennen, regelt die Kommission jeden Kleinscheiß.“
(Anm.: Sehr deftig ausgesprochen, aber im Grunde richtig!)
Dieser "Kleinsch..." ist auch das Einzige das die EU-Bürokraten und Politiker noch regeln können, sind wir dafür bei der EU? Wenn JA, dann muss man sich das nochmals gut überlegen!

Quellen: EU-Kommision, Focus, Eggetsberger-Info-Blog
Bildquelle mit Text: Focus, 25.11.2015
Bildquelle Verpackung: Eggetsberger-Info 
Ein EU PDF dazu: PDF-Direktlink

Freitag, 9. Januar 2015

Die EU greift mit neuen Regelungen immer stärker in den Alltag der Bürger ein

EU-Verordnungen - die Stimmung wird schlechter
Glühbirnenverbot, Topflappenregelung, WC- Spülkastenregelung, aufgeblähte Bürokratie, Bonbonverordnung, Duschköpfe, Staubsauger, Menükarten oder Zigarettenpackungen ... uvam. muss geregelt werden.
Die EU greift immer stärker ins Alltagsleben der Bürger ein. Die Bürokraten und Lobbyisten in Brüssel sind der Garant, dass vieles schief-läuft. Der EU-Rechtsbestand umfasst schon Ende 2014 mehr als 85.000 Seiten. Ständig kommen immer mehr Regelungen hinzu. Der stetig steigende Anfall neuer EU-Regelungen (oft völlig sinnlose - die dann wieder aufgehoben werden müssen), die direkt in den Alltag der Bürger eingreifen, löst in Europa wachsende Kritik aus. Um es mit Laotse zu sagen: "Je mehr Gesetze und Verbote umso Ärmer das Volk!"

Vielleicht erinnert sich mancher noch an die Krümmung von Gurken und Bananen-Verordnung. Diese Verordnung war lange Sinnbild für Brüsseler Regelungswut: Die Verordnung über den Krümmungsgrad von Salatgurken aus dem Jahr 1988 (kein Spaß!). Höchstens zehn Millimeter auf zehn Zentimeter Länge war für die Handelsklasse „Extra“ vorgeschrieben.

TTIP - Geheime Verhandlungen zwischen EU und USA
Geheime Verhandlungen zwischen der EU und den USA zum TTIP-Abkommen, dafür zeigen viele EU-Bürger kein Verständnis. Statt mehr direkte Demokratie gibt es weniger. Alles geschieht über den Kopf der Bürger hinweg, es scheint so, dass das Volk durch die derzeitige EU-Politik entmündigt ist.

Es gibt doch Ausnahmen wenn intelligent verhandelt wurde
Die Engländer waren gescheiter: Zum 1. Dezember 2014 trat Großbritannien gemäß einer im Lissabon-Vertrag von 2007 zugestandenen Austrittsklausel aus 133 EU-weiten Regelungen aus.

Erst am 11.11.2014 sagte der englische Premier Cameron auch vor Wirtschaftsvertretern in London, dass die Briten nicht um jeden Preis an einer Mitgliedschaft in der EU festhalten müssten. London stellt Bedingungen für denVerbleib in der EU - auch ein Austritt Großbritannien ist für Premier Cameron nicht ausgeschlossen.
Warten wir ab wie es mit der EU und dem Euro weitergeht, mehr bleibt uns nicht übrig!

Mittwoch, 27. August 2014

Eu-Ab September sind einige Geräte verboten, wieder eine neue Schikane der weltfremde EU-Bürokraten

Von September an werden Staubsauger in der EU wie auch Waschmaschinen und Kühlschränke mit einem Energie-Label ausgezeichnet. Größere Energieverbraucher (mit besserer Leistung) werden überhaupt gleich verboten. 

Saugen und dabei Stromsparen? 
Es dauert länger und wird mühsamer!
Oder heißt es ab jetzt dafür länger saugen und genau soviel verbrauchen!
Vom 1. September 2014 an weist ein neues Kennzeichen beim Staubsauger-Kauf auf den Energieverbrauch hin. Die EU-Regelung soll es Kunden leichter machen, energiesparende Geräte auszuwählen, die trotzdem jeden Fusel mitnehmen. Umwelt- und Verbraucherschützer sind erfreut, Handel und Hersteller sind vorbereitet. Gute Staubsauger werde es weiterhin geben, versichern beide Seiten (hört - hört!). Hintergrund: Die EU-Regelung sieht vor, dass die neue Staubsauger ab September 2014 nur noch maximal 1600 Watt verbrauchen dürfen. Bis 2017 soll die Höchstgrenze auf 900 Watt fallen. Der Durchschnitttswert liegt laut EU-Kommission derzeit bei 1800 Watt. Bislang war die Faustregel: Mehr Watt, mehr Sauberkeit. Die englische Verbraucherorganisation „Which“, warnt das die schwächeren Produkte wahrscheinlich negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Geräte hat.

Anm.: So kann die Industrie uns wieder neue Produkte verkaufen. Wie nach der Glühlampe, es folgte die Queksilber Sparlampe, dann die Ledlampen, ein Vergnügen für die Industrie. Es zeigt sich wieder, die EU-Politiker werden allesamt von Lobbyisten und deren Konzernen beeinflusst.
---- ---- ---- ---- ---- ---- ----

Update: 30. August 2014
Werden Staubsauger teurer? JA!
Kraftaufwand sparen etwa bessere Saugdüsen oder eine höhere Durchlässigkeit des Saugbeutels (was wieder mehr Staub und Feinstaubbelastung im Haushalt mit sich bringt und bald aus diesem Grund wieder verboten wird). Das sind auch technische Neuerungen, die sich auch im Preis niederschlagen dürften. Z.B.: In Österreich lagen bis zuletzt mehr als 50 Prozent der Staubsauger über der neuen Schwelle von 1600 Watt, das heißt all diese Geräte müssen jetzt vom Markt, die Fabriken müssen umgestellt werden das macht viele Geräte die neu entwickelt werden müssen viel teurer.
Immer mehr Kritiker meinen: Das Brüsseler Bürokratentum, arbeitet an der Lebensrealität der Menschen vorbei.

Viele stellen sich die Frage, welche Geräte es als Nächstes die Regulierungswut trifft: 
Denn die EU-Kommission hat kürzlich eine weitere Studie in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob und wo noch Handlungsbedarf besteht. 


Uns steht noch einiges bevor
Laut „Informierten Kreisen“ erwägt Brüssel eine ganze Serie neuer Vorhaben, darunter die Regulierung von Haartrocknern, Fön, Wasserkochern, Rasenmähern, Smartphones und Rasierer. Die Liste ist lang und die Industrie braucht immer neue Produkte. (Empfehlung: Bald werden die Kommissare bald Nassrasierer befehlen!) Es lebe die Entscheidungsfreiheit!

Montag, 26. Mai 2014

Die EU-Bürokraten wollen Wasser sparen! Doch laut neuesten Forschungsergebnissen schadet das dem Wasserleitungsnetz

Die EU reguliert die kleinsten Details. Von der Krümmung der Gurke bis hin zur Größe und Umfang von Schokoladeeiern Olivenölkännchen, Gurkennorm, Glühbirnen, Einheitsgröße für Kondome... Die Klage über die absurden Verordnungen der Europäischen Union ist Legende. Keine Rede im Europawahlkampf kommt dieser Tag ohne einen Verweis auf die übertrieben hohe Zahl von EU-Gesetzen aus. Besonders europakritische Populisten nehmen diese Vorlagen auf. Aber auch bei etablierten deutschen Parteien werden sie immer wieder zitiert.

Rund 21.000 EU-Verordnungen und Richtlinien gibt es, sie sind niedergeschrieben in 24 Amtssprachen und füllten damit die Regalreihen ganzer Bibliotheken, wollte man sie alle an einem Ort vereinen. Durch die Umsetzung dieser Normen entstehen europaweit Kosten von 124 Milliarden Euro im Jahr, so gibt es zumindest Edmund Stoiber an, der sich im Auftrag der EU-Kommission um Bürokratieabbau bemüht. Warum bloß muss die Europäische Union alles bis ins Kleinste regeln? Die EU-Kommission hat sich verselbstständigt, so die Logik, der Kritiker hinter der - nun ja - produktiven Arbeit der Brüsseler Behörde vermuten.

Das sind wirklich sinnlose Tätigkeiten!
Der deutsche Agrarwissenschaftler Hans-Georg Frede hat zu einem Umdenken beim Wassersparen aufgerufen. „In Deutschland (gilt auch für Österreich) haben wir Wasser im Überfluss und könnten theoretisch viel mehr verbrauchen. Es ist sogar so, dass Wassersparen unserem Leitungsnetz schadet“, sagte der emeritierte Professor am Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der Universität Gießen in einem Interview.

Durch die geringe Auslastung entstünden laut dem Wissenschaftler in den Kanälen Gase, die etwa den Beton der Leitungen angreifen. Paradoxerweise müssten die Abflüsse häufig künstlich gespült werden - mit Trinkwasser.

Auch die europäischen Toiletten werden nun reguliert
In europäischen Toiletten wird zu viel Wasser verbraucht. Zu diesem Ergebnis kam eine zweijährige Studie der EU-Kommission. Fazit: Auf dem stillen Örtchen sollen 5,5 Liter für große Geschäfte und ein halber Liter für WC-Vorgänge ausreichend sein (das ist kein Witz). Nun liegt ein 60-seitiger Bericht vor mit dem Fazit, dass die WC-Spülungen umgehend reguliert werden sollten. Für WC-Vorgänge reichen 0,5 Liter so die EU-Kommission, für größere Geschäfte sollten die immer mehr geregelten EU-Bürger mit 5,5 Litern auskommen. Ziel ist anfänglich ein freiwilliges Öko-Label.

Hygiene nimmt  ab!
Doch als Experte für Wasserhygiene versteht auch Ingenieur Rainer Kryschie den Ansatz, allerdings nur für Länder wie Italien und Spanien: "Für Deutschland ist die Klo-Regelung überflüssig. Denn schon jetzt brauchen neue Toiletten nur sechs bis maximal neun Liter pro Spülvorgang." Wenn mit weniger Wasser gespült wird, verstopfen Kanäle. Anm.: Große Schäden sind zu erwarten!
Der EU Unsinn nimmt scheller als erwartet Überhand.

Donnerstag, 24. April 2014

EU-Verordnungs-Wahn bei Staubsaugern, Haarfön, Kaffeemaschinen, WC-Spülungen & Co

http://www.pce.at/PDF/EU-Verordnungen.pdf
EU-Verordnungs-Wahn bei Staubsaugern & Co Die Regelungswut der EU (wirklich wichtige Themen werden NICHT angegriffen) Besonders bei einigen Haushaltsgeräten aber auch bei den WC-Spülkästen stehen Veränderungen an.

Was die Folgen der neuen Verordnung sind: Wie viel Salz darf im Brot sein? Welcher Krümmungsgrad ist bei Gurken gerade noch ok?

Sind Energiesparlampen tatsächlich besser als Glühbirnen? Muss man die Verbraucher vor in Kännchen aufbewahrtem Speiseöl im Restaurant schützen?

Die Liste der EU-Verordnungen, die in den letzten Jahren erlassen wurden und mindestens für Kopfschütteln gesorgt haben, ist lang. Immer wieder gelingt es den EU-Beamten aber auch, Gesetze quasi klammheimlich zu erlassen. Nun wird es immer wunderlicher (schlimmer) und auch manche Verordnung kann uns jetzt krank machen mehr im PDF ...

>>> LESEN SIE HIER WEITER ...

Sonntag, 6. April 2014

Warnung vor Energiesparlampen!

Durch eine Verordnung wurden die Bürger der EU gezwungen auf die normalen Glühbirnen zu verzichten und stattdessen auf Energiesparlampen umzusteigen. Nun stehen auch die Energiesparlampen aufgrund ihrer gesundheitsschädlichen Bestandteile vor dem Aus. Jetzt kommen die LED-Lampen. Hier zeigt sich wieder wie unsinnige manche EU-Verordnungen und Gesetze sind. Dass die Energiesparlampen die Umwelt weitgehend schädigen, (und das auf lange Zeit hinaus) hätte den Verantwortlichen gleich klar sein müssen. Doch auch hier ging es nur um ein großes Geschäft - einfach um Geld. Jede Umstellung kostet den Bürgern erneut Geld was mit deren Gesundheit und und mit der Umwelt geschieht ist, für die EU-Politiker und Beamten uninteressant.