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Montag, 15. Februar 2016

Twitter stuft (wie auch Facebook) ab jetzt Islamkritik bzw. Religionskritik als »Hassrede« ein!

Religionskritik wird als Hassrede eingestuft!
Twitter meint dazu: »freie Meinungsäußerung … beginnt mit Sicherheit!«

Im Rahmen der Vorbereitungen für den Aufbau des Trust and Safety Council*, eines »Beirats für Vertrauen und Sicherheit*«(!), dem nach Twitter-Angaben in der Anfangsphase »mehr als 40 Organisationen und Experten aus 13 Regionen« angehören sollen, stuft Twitter in seinen eigenen Nutzungsbestimmungen Religionskritik als »Hassrede« ein.

Kritiker befürchten, es gehe dem Konzern vor allem darum, Inhalte zu überwachen. 
Anfang der 2. Februar Woche kündigte der Twitter-Mitbegründer Jack Dorsey die Bildung des Beirats mit der Orwellschen Begründung an, »freie Meinungsäußerung … beginnt mit Sicherheit«. Obwohl sich der Beirat aus einer »Vielzahl verschiedener Stimmen und Auffassungen« zusammensetzen soll, findet sich dort keine Organisation wieder, die dezidiert das Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigt. Twitter ist wie Facebook, YouTube und auch Google+ ein Privatunternehmen und kann somit Inhalte nach Belieben unterdrücken, zensieren und löschen. Die Wende in Richtung Zensur fällt mit einem deutlichen Absturz des Twitter-Aktienkurses zusammen. In den letzten drei Monaten verlor die Twitter-Aktie die Hälfte ihres Wertes. ... 

Freitag, 12. Februar 2016

GERICHTSURTEIL ZUR TEILEN-FUNKTION AUF FACEBOOK UND CO.

FACEBOOK und CO.
Gerichts­urteil zur „Teilen“-Funktion: Wer auf Facebook teilt, macht sich rechts­widrige Inhalte NICHT zu eigen!

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)

Dazu die rechtliche Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken.

Haftung für fremde Inhalte im Internet
Für die Frage der Haftung für „fremde“ Inhalte im Internet ist das entscheidend: Macht sich jemand Inhalte Dritter „zu eigen“, haftet er dafür wie für eigene Inhalte.

ABER: Bei der Funktion „Teilen“, die zwar dem „Verlinken“ in technischer Sicht ähnlich sei, würde es sich um eine Möglichkeit handeln, auf private Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen, so das OLG Frankfurt am Main (!). ...