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Montag, 1. Februar 2016

Wissenswertes zur Genfer Flüchtlingskonvention

Die "Magna Carta" des FlüchtlingsschutzesAuch unter Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist im Asylrecht vieles machbar, wenn der politische Wille da ist.

Die Konvention wird zwar sehr oft zitiert, aber nur selten gelesen.
Wann immer hierzulande in der politischen Diskussion etwas am Asyl- oder Flüchtlingsrecht restriktiv geändert werden soll, ertönt der Hinweis auf Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wie auf ein Tabu, eine unantastbare Monstranz, die da herumgetragen wird.

Zum downloaden PDF einfach anklicken!
Vor etlichen Monaten hat Großbritannien die EMRK außer Kraft gesetzt. Verräterischerweise wurde dies in der Presse mehr oder weniger verschwiegen. Man stelle sich vor, Österreich hätte das getan! Aber tatsächlich ist eben auch unter Geltung von GFK und EMRK vieles machbar, wenn man den politischen Willen dazu hat. Die Konvention wird viel zitiert und wenig gelesen.

Ursprünglich stammt die GFK aus dem 28. Juli 1951 und galt nur für Europa, de facto für Flüchtlinge aus dem Machtbereich des Kommunismus. Da war es einfach (und diente der Propagierung westlicher Werte), großzügig zu sein. Erst am 31. Jänner 1967 wurde sie weltweit ausgedehnt. 137 Staaten haben sie ratifiziert, selbst Sudan, Iran, Kongo, Kenia, Somalia, Ex-Jugoslawien, Israel oder die Türkei(!).

Die GFK begründet keine Einreiserechte für Individuen, sie gewährt kein Recht auf Asyl, sie ist ein Abkommen zwischen Staaten, sie normiert - recht interpretationsfähig - das Recht im Asyl, nicht auf Asyl. ...