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Freitag, 6. Dezember 2019

Täuschend echte 3D-Gesichtsmasken können Gesichtserkennungssysteme täuschen

3D-Druck-Gesichtsmasken können die neuen Gesichtserkennungssysteme austrixen
Lebensechte Masken!
Manch einer mag sich jetzt vielleicht an die Latex-Masken aus „Mission Impossible“ oder "Fantômas" erinnern, die der Agent Ethan Hunt trug, um seine Gegner auszutricksen. Diese können zwar nicht so schnell wie im Film hergestellt werden, der 3D-Druck macht es allerdings möglich, solch individuellen Masken beliebig und zu Hause zu gestalten.

Das Unternehmen ThatsMyFace verwendet 3D-Drucker zur Herstellung lebensechter Gesichter (es genügt ein Foto hochzuladen), aber auch kleine, personalisierte Legofiguren mit 12, 6 und 4 Zoll Größe. Ein Cybersecurity-Unternehmen testete nun diese Masken und wollte dabei herausfinden, ob mit den Masken die Gesichtserkennung via Telefon bzw. PC getäuscht werden könne.

Es ist ganz einfach, eine solche Maske selbst herstellen zu lassen. Dazu können Sie beispielsweise das Foto Ihres Facebook-Profils verwenden (oder ein Foto von jemand anderen), das sie dann einfach an ThatsMyFace senden. Dort wird die Maske mit einem 3D-Drucker, der für die Verwendung von Harzen geeignet ist (DLP-3D-Drucker), ausgedruckt. Somit besteht durchaus die Möglichkeit, biometrische Systeme auf einfache Art zu täuschen.

Gravierende Folgen für die neuen Sicherheitssysteme!
Ein Foto genügt und die Maske ist fertig!
Matt Lewis, Forschungsdirektor der NCC Group, einem auf Cybersecuritiy spezialisierten Unternehmen, äußerte, dass sich viele Unternehmen der Risiken nicht bewusst sind, schreibt The Times. Er hat die Technik getestet und dazu nur drei Bilder seines Gesichts an ThatsMyFace geschickt. Für insgesamt £ 250 (umgerechnet etwa 290 Euro) erhielt er ein lebensechtes Abbild seines Gesichtes. Mit dieser Maske konnte er dann einige Sicherheitssysteme austricksen.

Sogenannte „Lebendigkeitschecks“, wie sie an der Einfahrt vor Gebäuden etc. vorgenommen werden, sind hier viel ausgereifter. Bei diesen Verfahren kommen unter anderem ein Iris-Scanner sowie ein „thermal imagining“ (thermische Untersuchung) zur Anwendung, die sich nicht ganz so schnell täuschen lassen. Erstmals täuscht im August letzten Jahres der US-Amerikaner Leonardo Selvaggio mit einer Maske aus dem 3D-Drucker die biometrische Gesichtserkennung von Überwachungskameras.

Fingerabdrucksensor
Dazu kommt noch, dass auch falsche Fingerabdrücke die man auf die Finger kleben kann leicht herstellbar sind. Damit lassen sich auch Fingerabdruckscanner bzw. Sensor (auch auf Smartphone und Computer) täuschen.

Anm.: So kann eventuell auch passieren, dass eine Überwachungskamera Ihr Gesicht während einer unerlaubten Tat aufnimmt, ohne dass sie wirklich vor Ort waren. Durch das neue Gesichtserkennungssystem das in ganz Deutschland eingeführt wird können ungeahnte Probleme entstehen. Richter und Anwälte können sich schon heute auf die neuen Gegebenheiten bzw. Möglichkeiten der "Gesichtsfälschung" mittels gedruckten 3D-Masken einstellen. Die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls hat mit dieser Technologie neue Dimensionen erreicht. 
Wissen kann auch Macht sein, nicht jeder Richter, nicht jede Polizeistelle kennt die Möglichkeit so eine Maske von Ihrem Bild zu erstellen. Da ist es sinnvoll -wenn man zu unrecht beschuldigt wird- darauf hinzuweisen, dass es auch eine Maske von Ihren Gesicht sein könnte und gefälschte Fingerabdrücke.
Quelle Anm.: IPN-Forschung
Bildquellen ©: ThatsMyFace, Matt Lewis
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UPDATE:
Durch Gesichtserkennung soll Einreise und Boarding am Flughafen künftig komplett automatisch ablaufen. Neben KLM kündigte auch der Pariser Flughafen Tests an.
Direktlink zum Kurier Beitrag: https://futurezone.at/digital-life/flughaefen-gesichtserkennung-statt-ausgedruckter-bordkarte/252.313.974

Freitag, 11. Mai 2018

Gelten die neuen EU- DSGVO Regeln EU-weit? Nein!

Die DSGVO rückt näher auf uns zu: Haben Sie das gewusst?

Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Österreich hat das getan! 

In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." 

Auch die österreichische Regierung hat Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen, Künstler und Autoren (inkl. Sachbuch-Autoren) und die journalistische Arbeit geschaffen (genaueres, siehe unten im Bericht). 

Die deutsche Bundesregierung ist dagegen bis heute untätig geblieben und hat (aus welchen Gründen auch immer), keine Änderung des EU- DSGVO Gesetzes durchgeführt. So kann in Deutschland ab dem 25.05.2018 mit besonderer Härten und bisweilen unzumutbaren Einschränkungen für viele Betroffenen gerechnet werden. 

Einige Anwälte wie z.B. auch der Anwalt Rieck vermutet dazu: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." ...

Mittwoch, 8. November 2017

Österreichischer Software-Entwickler warnt vor heimlichen Foto- und Videoaufnahmen des iPhones

Informiert!
Der österreichische Entwickler Felix Krause hat auf seinem Blog ein schwerwiegendes Sicherheitsproblem beim iPhone aufgedeckt. Laut Krause können iOS Apps bei entsprechender Berechtigung auf die Kamera des Telefons zugreifen und heimlich Fotos und sogar Videos von den Nutzern aufnehmen.

Der Entwickler und Start-Up-Gründer Felix Krause hat in einem neuen Blogeintrag heimliche Foto- und Videoaufnahmen von iOS-Apps thematisiert. Nach dem Erteilen der Berechtigung, die Kamera zu nutzen, können aufgerufene Anwendungen Fotos und Videos schießen und diese hochladen, ohne dass der Nutzer das bemerkt. Dabei handelt es sich um keinen Fehler, sondern ein absichtlich so eingerichtetes Feature, das die Nutzung der Apps erleichtern soll. ...