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Sonntag, 24. September 2017

Laut einer EU-Bestimmung, dürfen Flüchtling nicht kriminalisiert oder vorverurteilt werden, daher dürfen deren Fingerabdrücke nicht (wie bei jedem EU-Bürger) mit der internationalen Datenbank für Straftäter abgeglichen werden.

Dieser Bereicht ist leider kein Fake-News-Artikel sondern bitterer Ernst!

Axtattacke auf Frau - Flüchtling in Wien als Schwerverbrecher entlarvt
Symbolbild: pixabay
Ein Fahndungserfolg der Exekutive in Wien: Wie die Tageszeitung "Krone" erfuhr, gelang es Cobra-Beamten am Dienstagnachmittag, einen international gesuchten 39 Jahre alten Somalier, der im Vorjahr seine Ehefrau in Schweden mit einer Axt angegriffen hatte - das Opfer überlebte den Mordversuch nur knapp -, im Bezirk Favoriten festzunehmen. Der dringend Tatverdächtige hatte Anfang des Jahres in Österreich seinen positiven Asylbescheid erhalten und lebte seither unbehelligt in Wien.

Der mutmaßliche Täter hatte Anfang Juni des Vorjahres im schwedischen Torpsbruk seine Ehefrau auf brutalste Art zu ermorden versucht: Mit einer Axt war der Somalier auf die Frau losgegangen, schlug mehrfach auf sie ein und fügte ihr schwerste Verletzungen zu. Erst als die Kinder aufwachten, ließ der Angreifer von ihr ab. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Nach der blutigen Attacke tauchte der Verdächtige unter - und in Österreich knapp einen Monat später, im Juli 2016, als Flüchtling wieder auf. Ohne Papiere, dafür mit neuem Geburtsdatum und auch Alter. Gleich um zehn Jahre hatte sich der Verdächtige jünger gemacht.
Aus Angst um sein Leben sei er aus Somalia geflohen, über das Mittelmeer, seine Papiere wurden ihm weggenommen - so die Leidensgeschichte, die Aden Tarapi den heimischen Asylbeamten auftischte. ...