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Mittwoch, 11. Dezember 2019

Österreich, aus für den "Bundestrojaner"

Eilmeldung: Der Verfassungsgerichtshof hat das "Sicherheitspaket" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Warten wir ab wie es weiter geht! Derzeit aber positiv!
Quelle/Bildquelle ©: ORF/ZIB

Mittwoch, 31. Oktober 2018

So begründet Österreich das Nein zum Migrationspakt

Die Erklärung im Wortlaut:
In einer Votumserklärung an die Vereinten Nationen begründet Österreich seinen Schritt und listet insbesondere 17 Punkte auf, die zur Ablehnung des Abkommens führten. Nachfolgend eine Dokumentation der Erklärung.

Die Republik Österreich ist ein Rechtsstaat mit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Alle gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Entscheidungen der Republik erfolgen unter Einhaltung der in innerstaatlichen Gesetzen und völkerrechtlichen Verträgen festgehaltenen Menschenrechte. Die Republik entscheidet souverän über die Zulassung von Migration nach Österreich. Ein Menschenrecht auf Migration ist der österreichischen Rechtsordnung fremd. Die Schaffung der nicht existenten völkerrechtlichen Kategorie des "Migranten" ist zurückzuweisen.

Österreich unterscheidet klar zwischen legaler und illegaler Migration. Eine Verwässerung dieser Unterscheidung, wie sie der Globale Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration (VN-Migrationspakt) vornimmt, wird abgelehnt.

Die Zulassung zum österreichischen Arbeitsmarkt und die Gewährung von Sozial- und Gesundheitsleistungen dürfen in Österreich nur aufgrund nationaler gesetzlicher Vorschriften gewährt werden. Der VN-Migrationspakt darf in diese gesetzlichen Vorschriften keinesfalls eingreifen, jegliche in diese Richtung zielende Absichten werden strikt zurückgewiesen. Das gilt auch für die Schaffung neuer Ansprüche und Rechte für Migranten im Wege des VN-Migrationspaktes. Insbesondere lehnt Österreich folgende Punkte des VN-Migrationspaktes ab, soweit sie über die geltende österreichische Rechtslage hinausgehen:

• Erleichterung des Statuswechsels regulärer-irregulärer Migrant

• Familienzusammenführung soll erleichtert werden

• Verbesserte Inklusion in den Arbeitsmarkt

• Schaffung einer Übertragung von Ansprüchen in die Sozialversicherung

• Zurverfügungstellung einer Grundversorgung

• Zurverfügungstellung von Schulressourcen

• Zugang zu höherer Bildung

• Anerkennung von formal nicht erworbenen Qualifikationen

• Erleichterung von Unternehmensgründungen

• Zugang zum Gesundheitssystem

• Ansiedlungsoptionen für Klimaflüchtlinge

• Übernahme von Best-practices in der Integration

• Verfolgung von Hassverbrechen

• Aufklärung über rechtliche Verfolgungsmöglichkeiten zugunsten der Opfer von Hassverbrechen (Anzeigen, Schadenersatz)

• Verhinderung von Täterprofilerstellungen aufgrund der Rasse, Ethnie oder Religion

• Motivierung zur Aufdeckung von Intoleranz

• Verhinderung von Internierungen und das Verbot von Sammelabschiebungen

Österreich verwehrt sich dagegen, dass der VN-Migrationspakt ein Österreich bindendes Völkergewohnheitsrecht begründet oder im Wege von soft law in irgendeiner Weise rechtliche Wirkung für Österreich entfalten könnte. Die Heranziehung des Paktes zur Konkretisierung von Rechtsvorschriften durch nationale oder internationale Gerichte wird abgelehnt. Auch kann dieser Pakt keine Kompetenzverschiebungen innerhalb der Europäischen Union bewirken.

Die Republik Österreich, vertreten durch die österreichische Bundesregierung nimmt daher den VN-Migrationspakt nicht an, hat dies schriftlich gegenüber den Vereinten Nationen erklärt und bringt diesen österreichischen "Nicht-Beitritt" durch ihre Stimmenthaltung zum Ausdruck. Dazu hält sie fest:

• Österreich erklärt ausdrücklich den VN-Migrationspakt als völkerrechtlich nicht verbindlich.

• Der VN-Migrationspakt soll weder für Rechtsüberzeugung noch für Staatenpraxis zur Entstehung von Völkergewohnheitsrecht, noch zur Ableitung eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gedeutet werden; Österreich wäre in diesem Fall als "persistent objector" anzusehen.

• Im Falle, dass eine Norm auf der Grundlage des VN-Migrationspaktesentstehen oder angenommen werden sollte, beansprucht Österreich, an eine solche Norm völkerrechtlich nicht gebunden zu sein.
Quelle ©: Rep-Österreich Aussendung
Bildquelle ©: pxabay

Freitag, 20. Juli 2018

Dem Pensionssystem droht der Kollaps (Österreich)

Das absehbares Ende der Finanzierbarkeit
Wer kann das bezahlen, woher kommt nur das Geld?
Dem Generationenvertrag und damit dem Pensionssystem droht der Kollaps: Eine europaweite Vergleichsstudie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) belegt, dass die Transferleistungen zwischen Jung und Alt nicht mehr im nötigen Gleichgewicht stehen - und dass die Kluft noch größer zu werden droht.

„Wir wollen eine Politik mit langfristiger Perspektive machen, die neue Schulden so weit wie möglich einschränkt, sich nicht auf dem Rücken der nachfolgenden Generation finanziert und Fairness sowie soziale Gerechtigkeit für alle Generationen ermöglicht.“ Diese Worte finden sich unter dem Punkt „Unsere Prinzipien“ in der Präambel des Regierungsprogramms von ÖVP und FPÖ. ... 

Schächten: Registrierung für Sobotka nicht vorstellbar

Kurz notiert
Österreich - Religionsfreiheit 
Die Registrierung von Konsumenten beim Kauf von koscherem Fleisch sei „in keiner Weise mit dem Grundrecht der freien Religionsausübung vereinbar und daher auszuschließen“, unterstrich heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). ...

Freitag, 11. Mai 2018

Gelten die neuen EU- DSGVO Regeln EU-weit? Nein!

Die DSGVO rückt näher auf uns zu: Haben Sie das gewusst?

Jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Österreich hat das getan! 

In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." 

Auch die österreichische Regierung hat Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen, Künstler und Autoren (inkl. Sachbuch-Autoren) und die journalistische Arbeit geschaffen (genaueres, siehe unten im Bericht). 

Die deutsche Bundesregierung ist dagegen bis heute untätig geblieben und hat (aus welchen Gründen auch immer), keine Änderung des EU- DSGVO Gesetzes durchgeführt. So kann in Deutschland ab dem 25.05.2018 mit besonderer Härten und bisweilen unzumutbaren Einschränkungen für viele Betroffenen gerechnet werden. 

Einige Anwälte wie z.B. auch der Anwalt Rieck vermutet dazu: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." ...

Samstag, 10. März 2018

Caritas warnt vor der Zerstörung des Sozialstaats

Kurz notiert!
Die geplanten Einsparungen bei Notstandshilfe, Mindestsicherung und AMS-Budget durch die neue Regierung stoßen bei der Caritas auf scharfe Kritik.

ÖVP/FPÖ-Regierung
Angesichts der von der ÖVP/FPÖ-Regierung angekündigten Sparmaßnahmen im Sozialbereich warnt die Caritas "eindringlich vor einer schrittweisen Demontage des Sozialstaates". In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen die neun diözesanen Caritasdirektoren die geplanten Kürzungen als "zutiefst besorgniserregend".

Kürzungen bei älteren und Langzeitarbeitslosen
Die Kürzungen bei älteren und langzeitarbeitslosen Menschen, aber auch die Ankündigungen, die Notstandshilfe abschaffen - und die Mindestsicherung kürzen zu wollen, "könnten den sozialen Frieden in Österreich nachhaltig gefährden", warnen die 9 Caritas-Direktoren. Ihr dringender Appell an die Bundesregierung lautet: "Der Druck auf jene, die heute bereits am stärksten von Armut betroffen sind, darf in Zukunft nicht noch weiter steigen. Teurer als bei armutsbetroffenen Menschen kann man nicht sparen." ...

Donnerstag, 22. Februar 2018

Österreich: Ab jetzt Massenüberwachung?

Kernpunkte sind die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und ÖVP-Justizminister Josef Moser sehen darin keine Massenüberwachung.

Persönliche Freiheit war gestern! Alles wird nun überwacht, auch Facebook/WhatsApp

Quelle-Bildquelle: ORF / ZIB 21.02.2017
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Anm.: Noch mehr Gründe in unser eigenes, freies, geschlossenes Netz mit eigenem Chat etc. zu wechseln (das UNIQ-Net).

Montag, 18. Dezember 2017

Kritik aus der Türkei: Fremdenfeinde "nun in Österreich an der Macht"

Kurz notiert!
Kritik aus der Türkei: Kritisch äußert sich der türkische Europaminister Ömer Celik zur neuen österreichischen Regierung. Er sieht ab jetzt fremdenfeindliche Parteien an der Macht.
Ömer Celi
Bewegungen, die die EU und ihre Werte bedrohen, wachsen innerhalb der EU. Islamophobe, antisemitische, fremdenfeindliche und Anti-Migranten-Parteien wachsen. Nun ist diese Bewegung in Österreich an der Macht. Herr Celik ist der Meinung: Österreich sollte aus seiner Geschichte lernen." So kommentiert der türkische Europaminister Ömer Celik dann die neue Regierung in Österreich.

Ähnlich scharfe Worte kommen von der Regierung in Ankara.
In einer Stellungnahme wird kritisiert, dass Koalition von ÖVP und FPÖ den EU-Beitritt der Türkei ablehnt und dafür Verbündete sucht. "Diese völlig unbegründete und kurzsichtige Klausel im Programm der neuen Regierung bestätigt leider -so die Türkische-Regierung- die Befürchtungen, dass deren politische Linie auf Diskriminierung und Ausgrenzung basiert", so die Reaktion aus Ankara.
Österreichs neue Politik sei als "unfreundlich und unredlich" zu bewerten! 

Drohung aus Richtung der Türkei Gleichzeitig wird Österreich eine Warnung ausgerichtet: Sollte die neue Regierung Schritte unternehmen, die festgeschriebenen Verpflichtungen der EU gegenüber der Türkei aufheben zu wollen, werde die Türkei gegenüber Österreich eine "angemessene Antwort finden"(!). Zudem riskiere Österreich, "die Freundschaft der Türkei zu verlieren". ...

Freitag, 12. Mai 2017

Politikkrise in Österreich, ÖVP vor Veränderungen ...


Zur Information
Politische Krise in der ÖVP? Neuwahlen ... Ja, Nein ...

Österreich: Die Entscheidung, in welche Richtung das Land wirklich verändert werden sollte, die sollte in einer Demokratie der Wähler treffen, so die Meinung von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP). Sebastian Kurz ist bereit, ÖVP-Obmann zu werden - allerdings zu seinen Bedingungen. Und er verlangt Neuwahlen, um einen Dauerwahlkampf zu verhindern.

Kurz: "So wie es war, so kann es nicht bleiben" 

Kurz ging auch auf die Bedingungen ein, zu denen er die ÖVP als Obmann übernehmen würde. "So wie es war, so kann es nicht bleiben", stellte der junge Außenminister klar. "Derjenige, der die Führung übernimmt, muss die die Möglichkeit haben, die inhaltliche Linie vorzugeben." Und er müsse Personalentscheidungen treffen dürfen, spielte Kurz auf die in der VP traditionell mächtigen Bundesländer an.

Einige Beobachter sind der der Meinung: Die Regierungskrise in Österreich verdüstert die Aussicht auf ein reformbereites, solidarisches Europa weiter. Europa, die EU muss damit rechnen, dass die FPÖ in Österreich bald mitregiert, entweder an der Seite der SPÖ oder der ÖVP.
Es fragt sich daher: Wird die derzeitige Linie der Regierung und der ÖVP fortgesetzt, oder kommt im Herbst (September 2017) alles andere. Vieles sieht jetzt nach Neuwahlen aus.

Quellen: Div. News, sueddeutsche.de, Heute,
Bildquelle ©: S. Kurz, Webseite

Freitag, 3. April 2015

Sebastian Kurz, Flüchtlinge intelligenter als Durchschnitts-Österreicher


Herr Kurz 2015 zum Thema Migranten
"Der durchschnittliche Zuwanderer von heute ist gebildeter als der durchschnittliche Österreicher". Diesen verheerenden Satz sagte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Veranstaltung in der Gemeinde Gerasdorf bei Wien und er wurde glatt vom Redakteur des anwesenden Bezirksblatts in der nächsten Ausgabe zitiert. Die gar nicht schmeichelhafte Aussage über die Österreicher schlug hohe Wellen, und als Reporter den Minister mit seiner Feststellung konfrontierte, schwieg der PR-Apparat des 28-Jährigen plötzlich. Von seinem Pressesprecher, Gerald Fleischmann, kam auch nach vier Tagen keine Antwort. Jetzt aber musste Kurz doch noch Stellung beziehen und eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Walter Rosenkranz beantworten.

Zuwanderer mit höherer Qualifikation
Sebastian Kurz bestätigte darin die von ihm getätigte Aussage in Gerasdorf und versuchte diese nun mit Statistiken zu belegen. Demnach hätten im Schnitt Zuwanderer aus EU-Staaten eine höhere Qualifikation (rund 50 Prozent besitzen die Matura bzw. haben ein Hochschulstudium absolviert) als der Durchschnitt der Österreicherinnen und Österreicher (rund 30 Prozent). Vor allem durch die Zuwanderung von Studierenden erhöhe sich das Qualifikationsniveau. Im Jahr 2013 verfügten beispielsweise 15,6 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher über einen akademischen Abschluss, wogegen dieser Anteil bei allen Zuwanderern 21 Prozent und bei den Zuwanderern aus anderen EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz 26,3 Prozent betrug.

Statistik je nach Belieben
Eine bekannte Redewendung besagt, dass man nur jener Statistik Glauben schenken dürfe, die man selbst gefälscht habe. Abgesehen davon gibt es dazu offensichtlich unterschiedliche Quellen und Zahlen, auf die je nach Belieben zugegriffen wird. Denn selbst auf der Homepage von Kurz, dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), ist unter der Rubrik "Zahlen und Fakten: Wie gebildet sind Migranten?" nachzulesen, dass nur sechs Prozent der ex-jugoslawischen und vier Prozent der türkischen Migranten einen Uni-Abschluss haben. Außerdem würden sich Probleme junger Migranten schon zu Beginn ihrer Bildungskarriere zeigen. Sebastian Kurz tut aber immer so, als wären die Österreicher dümmer als die Zuwanderer, wohl mit dem Hintergedanken, die Migranten besser zu stellen. Und auf die Migranten aus Syrien etc. kann man die Statistik erst gar nicht anwenden. Naja, man darf sich ja immer irren - oder? 😉

Update: 9.Okt.2017

Frei nach: "Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold"! Martin Schulz Spruch*
2017 nach der Nationalratswahl sieht dann doch einiges anders aus ...

* Martin Schulz 2016
(unvergessen oder?)