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Sonntag, 1. September 2019

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Sonntag, 26. August 2018

Wird das Bloggen bald nur noch mit staatlicher Lizenz erlaubt sein? Was kann man in Zukunft tun?

Ein Beitrag: von Jens Bernert 

Magazine sowie Blogger, YouTuber, Facebooker, Twitterer, Betreiber anderer Websites und andere Internetnutzer, die mit ihren Aktivitäten nicht nur eine geringe Anzahl von Menschen erreichen, sollen nach dem neuen, in Vorbereitung befindlichen Medienstaatsvertrag eine Rundfunklizenz beantragen müssen (1, 2).
Dass die Behörden diese Lizenz auch verweigern oder entziehen können, liegt auf der Hand. Meinungsfreiheit von Staates Gnaden. Wer wird da noch eine abweichende Meinung „senden“?
Der Staatsvertrag benutzt für den neuen Lizenzkreis Begriffe wie „Benutzeroberfläche“ und „Medienintermediär“, die Deutschlands bekanntester Blogger Fefe so erläutert (3):
„Eine Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen heißt in deren Lingo Benutzeroberfläche. Mit anderen Worten: Mein Blog. Medienintermediär ist jedes Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregiert, selektiert und allgemein zugänglich präsentiert. Also mit anderen Worten: Eure Facebook-Page, euer Twitter, eure Homepage mit RSS, euer Blog. Euer Youtube-Kanal.“
Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag kommt alles auf die Abschussliste, was außerhalb der bei wirklich relevanten Themen einheitlich berichtenden Massenmedien „funkt“. Übrig bleibt ein regierungstreuer Einheitsbrei, der jede noch so dreiste Manipulation und Propagandalüge stützt. Um es mit Professor Rainer Mausfeld zu sagen (4):
„Gegenwärtig haben die Leitmedien in ihrer Bereitschaft und Willfährigkeit, das Weltbild transatlantischer neoliberaler Eliten zu vermitteln, ganz offensichtlich jedes Maß verloren. Das hat zur Folge, dass die Medien Fakten, die nicht in dieses Weltbild passen, immer hemmungsloser verschweigen oder verzerren. So erschaffen sie medial eine gesellschaftliche und soziale Realität, in der die wichtigsten Fragen gar nicht erst vorkommen und die tatsächlichen Konflikte vernebelt und verschleiert werden.“ ... 

Sonntag, 2. Juli 2017

Blogposts leben am längsten, Twitterbeiträge leben hingegen am kürzesten

Das freut uns besonders: Blogposts leben mindestens 2 Jahre (wenn nicht viel mehr). Twitter-Beiträge 18 Minuten und Facebook-Beiträge immerhin 5 Stunden.
 
Eggetsberger-Info-Blog da findet man Beiträge aus 1990

Freitag, 12. Februar 2016

GERICHTSURTEIL ZUR TEILEN-FUNKTION AUF FACEBOOK UND CO.

FACEBOOK und CO.
Gerichts­urteil zur „Teilen“-Funktion: Wer auf Facebook teilt, macht sich rechts­widrige Inhalte NICHT zu eigen!

Entscheidungsbesprechung von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.11.2015, Az. 16 U 64/15)

Dazu die rechtliche Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken.

Haftung für fremde Inhalte im Internet
Für die Frage der Haftung für „fremde“ Inhalte im Internet ist das entscheidend: Macht sich jemand Inhalte Dritter „zu eigen“, haftet er dafür wie für eigene Inhalte.

ABER: Bei der Funktion „Teilen“, die zwar dem „Verlinken“ in technischer Sicht ähnlich sei, würde es sich um eine Möglichkeit handeln, auf private Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen, so das OLG Frankfurt am Main (!). ...