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Sonntag, 19. Februar 2017

WER DIESE PUPPE BESITZT, MUSS SIE JETZT VERNICHTEN UND DAS AUCH BEWEISEN KÖNNEN

Das klingt total verrückt, ist aber so: Die deutsche Bundesnetzagentur geht gegen dieses Spielzeug vor. Erstes Urteil: Wer die Puppe „My friend Carla“ besitzt, ist jetzt verpflichtet, sie zu zerstören. Und muss dies sogar nachweisen können. Wir haben von solchen Spionage-Puppen schon 2015 eindringlich gewarnt (siehe Link)

Die deutsche Bundesnetzagentur hat das "smarte" Spielzeug nach einer Studie der Universität Saarland nun als verbotenes Spionagegerät eingestuft. Verkauf und Besitz eines solchen Spionagegeräts ist streng verboten und kann in Deutschland mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Diese Puppe muss laut Behörden zerstört werden!
Spionage Puppe: Man soll sie verbrennen!
Grundlegend ist darauf hinzuweisen, dass der kritische Blick der Agentur völlig gerechtfertigt ist. Denn es geht hier um unkontrollierbares „smartes“ Spielzeug: Also zum Beispiel um mit Sensoren, Mikrofonen oder Kameras ausgestatteten und mit dem Internet verbundenen Puppen. Und die können sehr gefährlich sein.

Bereits seit längerem stand Carla ganz oben auf der Liste der Datenschützer. Generell ist Spielzeug, das heimlich Bild- und Tonaufnahmen von Kindern (und Familie) macht, in Deutschland verboten. Zu groß ist die Gefahr, dass Dritte unerlaubt auf diese Hardware zugreifen könnten. Genau das aber ist die Funktion von Carla. Und darum macht die Behörde jetzt mit dem blonden Püppchen kurzen Prozess. In einer Pressemitteilung gibt die Agentur bekannt, Carla sei ein verbotenes Spionagegerät.


Beispiel: My friend Cayla TV Spot - Deutschland

Das heißt, dass ihr Besitz ab jetzt strafbar ist. Und darum sind alle Eltern verpflichtet, die Puppe zu vernichten. Das Ganze ist auch noch entsprechend zu dokumentieren, um im Falle einer Nachfrage (Überprüfung) einen sogenannten „Vernichtungsnachweis“ erbringen zu können.
Also: Machen Sie ein Video, während Sie die Puppe verbrennen. Oder besser: Auf den Wertstoffhof bringen und dieses Formular unterschreiben lassen.
Wer Carla also zu Hause hat, tut gut daran, sie zu vernichten.

Österreich
Auch in Österreich hatten Verbraucherschützer heftige Kritik an dem smarten Spielzeug geübt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte rechtliche Schritte gegen den Hersteller geprüft. Allerdings gibt es im österreichischen Telekommunikationsgesetz keine zu Deutschland vergleichbare Regelung.

Dienstag, 20. Dezember 2011

Den Körper geistig verlassen - wissenschaftliche Untersuchungen

Teil 1: Gehirnforschung - Wahrnehmungsforschung
Wo sitzt unser Bewusstsein? Im Gehirn, im Quantenvakuum, oder kann es überall sein? Bewusstsein kann sich unmerklich (räumlich) verlagern.

Wissenschaft: Durch eine Video-Illusionen haben Forscher die Wahrnehmungen von Versuchspersonen ausgetrickst und so "außerkörperliche Erfahrungen" erzeugt
Die Ergebnisse der Forschungen wurden im Fachjournal „Science“ veröffentlicht.
Beide Forschergruppen verwendeten spezielle Videobrillen und -kameras, mit deren Hilfe sie den Versuchsteilnehmern das Gefühl vermittelten, ihren eigenen Körper zu verlassen. Die Probanden hatten so den Eindruck, sich selbst von hinten zu sehen.

Den Körper geistig verlassen 
(Erinnerung an den Film: "Surrogates" mit  Bruce Willis kommen auf;  Link zum Film-Trailer: http://www.youtube.com/watch?v=UGwQ74cH5O0)

Der durch die Methode erlebbare "Ausflug aus dem Körper" gleicht den sogenannten außerkörperlichen Erfahrungen, wie sie auch z.B. bei den sog. Nahtoderfahrungen beschrieben werden. Aber auch Schlaganfallopfer, Drogenkranke und einige Epileptiker (je nach Form) berichten von ähnlichen Erlebnissen. Einige der häufigsten Fälle von out-of-body Erfahrungen treten auf OPs auf. Bislang wurden ihre Beschreibungen häufig als Einbildung abgetan, da die neurobiologischen Grundlagen für so ein Erlebnis bislang kaum erforscht wurden, bzw. von der Wissenschaft (wie so oft) einfach abgelehnt wurde. GIBT ES NICHT!

Um das Phänomen der außerkörperlichen Erfahrung, bzw. das Gefühl - die Warnehmung  den Körper zu wechseln besser zu begreifen, veränderten die Forscher mit den Mitteln der virtuellen Realität die Selbstwahrnehmung ihrer Probanden. Die Wissenschaftler um Dr. Henrik Ehrsson vom University College London berührten die Versuchspersonen – sowohl in der realen als auch gleichzeitig in der virtuellen Welt. Nach zwei Minuten dieser Stimulation berichteten die Probanden, sie hätten das Gefühl, hinter ihrem physischen Körper zu sitzen und sich aus dieser Position zu beobachten. Siehe dazu auch: http://www.ucl.ac.uk/news/news-articles/0708/07082305

Das Experiment
Auch sog. Phantomschmerzen können durch virtuelle Hammerschläge entstehen, denn was die Augen sehen können wir auch fühlen.
Auch Gefühle sind übertragbar; In einem weiteren Experiment überprüfte Ehrsson die Illusion: Er strich über die Brust von Versuchsperson und virtuellem Abbild und begann dann, das Abbild mit Hammerschlägen zu traktieren. Die Probanden reagierten auf die virtuellen Schmerzen mit einer messbaren (Biofeedbackmessung) körperlichen Reaktion: Sie hatten das Gefühl, die Bedrohung sei echt. Für die Selbstwahrnehmung sei besonders das wichtig, was die Augen sehen, sagte Ehrsson. „Mit anderen Worten: Unser Selbst befindet sich dort, wo unsere Augen sind.


Weitere Untersuchungen
Ein deutsch-schweizerisches Team um Olaf Blanke, Professor am Polytechnikum Lausanne  http://lnco.epfl.ch/olaf.blanke, projizierte ebenfalls vor die Augen der Probanden ein Abbild ihrer selbst. Nach Abschluss der Stimulation führten die Forscher ihre Versuchspersonen einige Schritte vom Ort des Experiments weg und baten sie anschließend, sich wieder an ihren ursprünglichen Platz zu begeben. Die Probanden bewegten sich daraufhin in Richtung des virtuellen Körpers. Auch sie hatten offensichtlich Schwierigkeiten mit der Wahrnehmung und Positionierung ihres echten Körpers. Siehe dazu auch: http://www.ucl.ac.uk/media/library/hand. ...