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Dienstag, 28. November 2023

Angst macht wütend und aggressiv


Aggression und Gewalt sind ebenso wie Angst und Flucht, 
Reaktionen auf Bedrohungen durch die Außenwelt. 
Jede Verletzung oder Demütigung hinterlässt in uns (unserem Ego und / oder im Unterbewusstsein) ihre Spuren, besonders dann, wenn sie unsere zwischenmenschlichen Beziehungen oder sogar direkt unsere Existenz bedroht. Und wenn dann irgendwann eine Schmerzgrenze überschritten wird, reagieren viele Menschen mit Aggression gegen Sachen, Mitmenschen oder manchmal auch gegen sich selbst. Dabei richtet sich diese Reaktion keineswegs immer gegen die Ursache des Schmerzes, sondern kann zeitversetzt Unbeteiligte treffen und eine Spirale der Gewalt in Gang setzen. So kommt es immer wieder zu Szenen unerklärlicher Brutalität. 

Wir befinden uns heute -nach der Meinung einiger Forscher- in einem beginnenden Zeitalter der Gewalt, mit immer mehr zunehmenden Aggressionsausbrüchen. In vielen Bereichen ist die Schmerzgrenze schon weit überschritten, was zu einer Entwicklung von Gewalt führt. Dazu muss man auch wissen: Angst und Aggression benützen im Gehirn sehr ähnliche Strukturen bzw. Gehirnmodule. 

Es muss nur ein größerer oder mitunter nur noch kleiner Auslöser von außen kommen, und die aus dem mentalen Gleichgewicht gebrachte Personen würde, mit Angst oder Aggression reagieren. Der Mensch reagiert also nur aggressiv, wenn es einen Auslöser gibt, in den meisten Fällen ist das eine körperliche Attacke oder Hinweise die zu extremer Existenzangst führen.

Die amerikanische Neuropsychologin Dr. Naomi Eisenberger fand auch heraus, dass das Gehirnbewusstein unser Ego, soziale Ausgrenzung, Demütigung, Herabwürdigung oder Armut genauso empfindet, wie eine direkte körperliche Bedrohung und darauf auch mit Aggression antwortet. Psychologen wissen schon lange, dass Kränkung in vielen Fällen aggressiv macht. Das wurde nun auch durch Untersuchungen von Dr. Eisenberger auch neurobiologisch bestätigt.

Im Falle von Ausgrenzung, Demütigung, Herabwürdigung oder Armut werden Teile des gehirneigenen, neuronalen Schmerzsystems aktiviert, das eigentlich für die Wahrnehmung körperlicher Schmerzen zuständig ist. Das ist der Grund, warum wir nicht nur bei physischem Schmerz mit Aggression reagieren, sondern auch dann, wenn man uns sozial zurückweist. 

Dass nicht alle Menschen die in Armut leben müssen, die ausgegrenzt und herabgewürdigt werden, gleich aggressiv reagieren, ist natürlich ganz offensichtlich. Um mit Aggressivität zu regieren, müssen z.B. Dauerstress, dauernde Ängste oder lange Zeiten der Belastung voran gegangen sein. Besonders gefährlich wird es dann, wenn Wohlstand und Armut aufeinandertreffen. Denn dann fühlen sich die Ärmeren ausgegrenzt. Extreme Armut im Angesicht von großem Wohlstand wird als Ausgrenzung und Ungerechtigkeit erlebt und mit Aggression beantwortet. Die Armutsstudie von Oxfam belegt seit Jahren: Das reichste Prozent (=1%) besitzt mehr als alle anderen zusammen. Demnach besaß das reichste Prozent in der Welt bereits vor Jahren 44 Prozent des weltweiten Wohlstands. 82 Prozent des weltweiten Vermögenswachstums gehen an das reichste Prozent der Bevölkerung! 


Ein weiterer Grund für Aggression kann auch in der Kindheit liegen.
Ein Kind kann auch Ausgrenzung erfahren, indem es keine Bindungsperson hat. Seien es nun die Eltern, Geschwister oder Verwandten, irgendjemand sollte dem Kind das Gefühl geben, dass es jemandem viel bedeutet, und man es unterstützt. Denn Kinder, die keine tragfähigen Beziehungen zu ihren Eltern haben, leben im Zustand der permanenten Ausgrenzung.

Quellen: Dr. Naomi Eisenberger,IPN-Forschung, u.a.
Bildquellen: Pixabay/Fotolia (Symbolbilder)


Mittwoch, 14. Juli 2021

Versiegelte Unterwelt - unglaubliche Geschichte inkl. Video (Wissenschaft)

Dr. Heinrich Kusch hat geheimnisvolle, riesige, prähistorische Gangsysteme in der Steiermark entdeckt. Heinrich und Ingrid Kusch sind Altertums-Höhlenforscher. Dr. Heinrich Kusch, ist Prähistoriker und Lehrbeauftragter an der Karl-Franzens-Universität in Graz.

Österreich, das "Geheimnisvolle Gangsystem in der Steiermark"
Dauer: 1:30:36

Durch einen Zufall kamen die beiden Wissenschaftler zum Forschungsprojekt ihres Lebens: Bei Umbauarbeiten wird im Dachstuhl eines Bauernhofs eine Jahrhundertalte Kanonenkugel gefunden. Darin entdeckt man einen Plan, der auf ein Labyrinth von unterirdischen Gängen verweist – das ist nicht der Beginn eines Thrillers, sondern hat sich in der oststeirischen Gemeinde Vorau wirklich zugetragen

Dienstag, 17. März 2020

GRATIS VORTRAG im PEP ABGESAGT!


VORTRAG zum Thema Vagus & Selbstheilung 25.3.2020 

 wegen Covid19-Maßnahmengesetz abgesagt


EBENSO WIRD DAS THETA-X 3 SEMINAR 21. und 22 . März ABGESAGT!

Neue Termine für diesen Vortrag und das Seminar werden bekannt gegeben!



Montag, 16. März 2020

Österreich: Ausgangsverbot - wer heute noch raus darf

"Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten": Die von der Regierung angekündigten weitgehenden Ausgangsbeschränkungen ab Montag sind knapp vor Mitternacht kundgemacht worden.


Gegen 23 Uhr in der Nacht auf Montag hat Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) seine neusten Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Krise am Sonntagabend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie treten großteils mit Montag in Kraft.
Den stärksten Einschnitt in die persönliche Freiheit hält die das allgemeine Ausgangsverbot parat: "Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten", heißt es in der Verordnung.
Ausgenommen sind nur folgende Fälle:
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen dienen
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens - wenn sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Berufliche Zwecke - auch hier muss sichergestellt sein, dass am Arbeitsort zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann
  • Ausflüge alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren; gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.






Mindestabstand ein Meter in Öffis, Geschäften und in der Arbeit

Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der Verordnung nach ab heute nur noch für die ersten vier dieser Ausnahmen erlaubt - wer bloß einen Ausflug macht, darf dazu nicht mehr mit dem Zug fahren.

Außerdem ist im öffentlichen Verkehr ein Mindestabstand von einem Meter zu Mitreisenden einzuhalten - andernfalls droht, wie bei allen Verstößen, eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.600 Euro.


Kundenverkehr in einigen Geschäften bleibt erlaubt
Zwei weitere Verordnungen regeln Betretungsverbote für Geschäfte und Lokale. Kunden dürfen ab heute keine Geschäfte mehr betreten - es gibt aber eine Reihe von Ausnahme. Offen halten dürfen folgende Branchen:
  • Apotheken
  • Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerlichen Direktvermarktern
  • Drogerien und Drogeriemärkte
  • Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln,  Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
  • Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe–, Sozialhilfe–, Teilhabe– bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
  • veterinärmedizinische Dienstleistungen
  • Verkauf von Tierfutter
  • Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
  • Notfall-Dienstleistungen
  • Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
  • Tankstellen
  • Banken
  • Post einschließlich Postpartner, soweit deren Unternehmen unter eine andere dieser Ausnahmen fällt, und Telekommunikation
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
  • Lieferdienste
  • Öffentlicher Verkehr
  • Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
  • Hygiene und Reinigungsdienstleistungen
  • Abfallentsorgungsbetriebe
  • KFZ-Werkstätten
Lokale nur heute mit Sperrstunde 15 Uhr, ab morgen zu
Gastro-Betrieb dürfen am Montag nur noch bis 15 Uhr offen halten. Diese Regelung ist aber kurzlebig: Ab Dienstag gilt auch für das Gastgewerbe ein allgemeines Betretungsverbot. Zustelldienste bleiben allerdings weiterhin erlaubt.
Ausgenommen sind hier nur Kranken- und Kuranstalten, Pflege- und Seniorenheime, Schulen und Kindergärten sowie Betriebskantinen. Ebenfalls offen halten dürfen Restaurants in Hotels und auf Campingplätzen - sie dürfen aber nur ihre Beherbergungsgäste bewirten.
Keine Entschädigung für Schließung
Grundlage der Maßnahmen - sowohl der Ausgangsbeschränkungen als auch der Einschränkung von Handel und Gastronomie - ist das "COVID-19-Maßnahmengesetz" das am Wochenende durch das Parlament im Eilverfahren genehmigt wurde und unmittelbar vor den Verordnungen kundgemacht worden war. 
Harte wirtschaftliche Zeiten kommen auf viele zu!
Im Unterschied zu Schließungen nach dem Epidemiegesetz steht betroffenen Unternehmen hier keine Entschädigung für die behördliche Einschränkung zu. Das wird natürlich einige enorm treffen!. 
Per Verordnung erweitert werden auch die wegen der Corona-Krise verhängten Landeverbote. Damit dürfen ab Dienstag auch Flugzeuge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr in Österreich landen.


Sonntag, 16. Februar 2020

Knapp dem Tod entgangen ...

NACHDEM DIE ÄRZTE DIE LEBENSERHALTENDEN GERÄTE DES MÄDCHENS ABGESTELLT HABEN, BEMERKEN SIE ETWAS UNTER DER BETTDECKE. 
Die junge Dame wurde im Spital für Hirntod erklärt (Anm.: man hätte ihr auch nach der Diagnose "Hirntod" die Organe entnehmen könne) aber in letzter Sekunde wackelte die 22Jährige mit ihren großen Zeh, nur die anwesenden Familienangehörigen bemerkten, dass die junge Frau noch lebte. Die Ärzte schalteten die Maschinen wieder ein. Wenige Tage später konnte sie wieder selbständig atmen und nach nur 8 Wochen konnte sie das Krankenhaus verlassen. Die junge Studentin kann heute wieder sprechen und gehen und erfreut sich ihres Lebens (siehe Videobeitrag unten).

Gefahren einer Fehldiagnose
Anm.: So schnell kann eine Fehldiagnose entstehen, hätte niemand die Zehenbewegung bemerkt, hätte die "falsche Diagnose Hirntod" dazu führen können, dass der jungen -noch lebenden- Frau bei vollem Bewusstsein die Organe entnommen worden wären. Die Diagnose "Hirntod" ist wie auch die noch bedenklichere Diagnose "Herztod" eine unsichere Sache vor allem auch dann, wenn es um Leben und Organspende geht. Das zeigt sich immer wieder. Der Fall der Studentin ist nur einer von vielen.

Video (Dauer 1:04 Minuten)

Donnerstag, 13. Februar 2020

Österreich: Bevölkerungszahl steigt auf 8,9 Millionen ...

Zur Information

Fast neun Millionen: Österreichs Bevölkerung ist auf 8,9 Millionen Menschen angewachsen. Im letzten Jahr wuchs die Zahl um 43.825, was in etwa der Einwohnerzahl von Wiener Neustadt entspricht. Den stärksten Zuwachs verzeichneten Wien. In der Bundeshauptstadt stieg die Einwohnerzahl um 0,8 Prozent auf 1.911.728 Personen ... 
Lesen Sie weiter: https://oesterreich.orf.at/stories/3034366/


Quelle und Bildquelle ©: ORF/ZIB


Freitag, 31. Januar 2020

Coronavirus: Verdachtsfälle in Österreich online abrufbar

Kurz notiert!
Coronavirus: Verdachtsfälle in Österreich jetzt online abrufbar.

Derzeit kein bestätigter Fall in Österreich!
Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hat angekündigt, ab Dienstag 28. 01. 2020 alle österreichischen Verdachtsfälle auf Coronavirus zu veröffentlichen. Grund zur Panik gebe aber nicht: „Österreich ist bestens aufgestellt“, so Anschober. Das Außenministerium erhöhte unterdessen die Sicherheitsstufe für China. In Deutschland wurde ein fünfter Ansteckungsfall bestätigt.

WHO bedauert Fehleinschätzung – Virus in ganz China nachgewiesen! Weltgesundheitsorganisation WHO ruft internationalen Gesundheitsnotstand wegen Coronavirus aus. Damit verbunden sind konkrete Empfehlungen an Staaten, um die Ausbreitung über Grenzen hinweg möglichst einzudämmen.

📍 Auf der Website des Sozialministeriums werden seit Dienstag die aktuellen Verdachtsfälle auf Coronavirus in Österreich publiziert. ---> Info-Link für Mitglieder: UNIQ-Net-Info
(Update vom 31.01.2020)

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Österreich, aus für den "Bundestrojaner"

Eilmeldung: Der Verfassungsgerichtshof hat das "Sicherheitspaket" der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Warten wir ab wie es weiter geht! Derzeit aber positiv!
Quelle/Bildquelle ©: ORF/ZIB

Dienstag, 10. Dezember 2019

Österreich: Ab 2020 keine Plastiksackern mehr an den Supermarktkassen

„Wir brauchen keine Plastiksackerl mehr in Österreich“: Ab 2020 soll es im Handel nur mehr Papier- und Stoffsackerl geben. Ein EU Beschluss von 2015 wurde somit umgesetzt! Damit ist Österreich das dritte EU-Land, das diesen Weg geht.

Anm.: Das bedeutet natürlich nicht, dass die Plastik-Verpackungen und Styroportabletts von diversen Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Gemüse, Obst verschwinden. Genauso wie die Bio-Gurken in Plastik eingeschweißt bleiben und Plastikflaschen weiter für Getränke, Waschmittel etc. im Umlauf gebracht werden. Die neue Regelung darf somit als äußerst halbherzig angesehen werden👎



Quellen ©: ORF/ZIB, Quelle Anm.: Eggetsberger-Info
Bildquelle ©: ORF/ZIB

Freitag, 6. Dezember 2019

Kommt es zu einer Regierungsbeteiligung der Grünen in Österreich

Österreich
Kommt es zu einer Grünen Regierungsbeteiligung in Österreich, so kommt es auch zu einem Diesel-Fahrverbot mit automatisierter Kennzeichenerkennung. Nur durch eine Kennzeichenerkennung kann ein Diesel-Fahrberbot auch flächendeckend kontrollierbar sein.

Kommen die Grünen in die Regierung:
Erstmals erhält Österreich ein Klimaressort*, das in grüner Hand liegen soll und sehr mächtig wird. Denn: Hier wird auch die Infrastruktur angesiedelt. Die Grünen würden  also am Schalthebel sitzen, wenn es um den Verkehr geht, auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft. Wird es also bald mehr Begegnungszonen, Fahrradwege, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fahrverbote für PKWs, etc. geben? Wird es massive Diesel- und Benzinpreiserhöhungen geben? Wird eine österreichweite CO2 Steuer eingeführt werden? Diese Fragen stellen sich zum jetzigen Zeitpunkt viele Menschen. Bald werden wir es wissen. 

*laut Zeitung "Heute"
Quellen ©: UNIQ-Net-Team, Heute
Bildquelle ©: pixabay

Freitag, 29. November 2019

Das Europaparlament hat gestern mit großer Mehrheit den „Klimanotstand” für Europa ausgerufen.

Kurz notiert!
Das Europaparlament in Straßburg hat gestern (28.11.2019) den Klimanotstand für Europa ausgerufen. Die Abgeordneten stimmten heute mit großer Mehrheit für eine entsprechende Resolution. Das ist ein symbolischer Akt, der aber Druck machen soll, damit es bald konkrete Gesetzgebung gibt.

Eines ist sicher: Nun ändert sich in Europa einiges, was natürlich teils positiv ist, aber auch viele Arbeitsplätze kosten wird. Dazu kommen in den EU-Ländern neue und höhere Steuern (EU CO2 Steuern ...) nur traurig, der Rest der Welt wird den Planeten weiter ungeniert verschmutzen.

Und auch Europa will nur Oberflächliches ändern. Giftstoffe, giftige Unkrautvernichtungsmittel, Verpackungsmaterialien u.v.a.m. werden weiter produziert und in die Umwelt entlassen. Da werden Pharmaindustrie, Verpackungsmaterial-Industrie ect. geschützt. Die haben dann wohl die richtigen Lobbyisten. Man kann den Verdacht hegen, auch beim Klimanotstand geht es für einige wieder nur um Profit.



Die neue EU-Kommissions-Chefin "Von der Leyen" will 3 Billionen Euro (zum großen Teil Steuergelder) fürs Klima ausgeben. Ursula von der Leyen wird am 1. Dezember 2019 als Chefin der EU-Kommission antreten. Schon vorab kündigte Von der Leyen an, sich vor allem ums Klima kümmern zu wollen. 
Quellen ©: ORF/ZIB und focus.de
Bildquelle ©: ORF/ZIB


Freitag, 15. November 2019

Es klingt nach Science Fiction, wird aber jetzt Realität

Österreich, Gesichtserkennung wird jetzt gestartet, das Überwachungspaket wird immer größer. Es klingt nach Science Fiction, wird aber jetzt Realität: Das Bundeskriminalamt arbeitet künftig mit einer Software für Gesichtserkennung. Anm.: Wir sollten NICHT VERGESSEN, so hat es in China auch angefangen und jetzt ist China der totale Überwachungsstaat. Wenn es eine Technologie gibt, wird sie letztendlich auch mit allen Konsequenzen angewendet! ... Für unsere Mitglieder der Direktlink https://bmun-gv-at.eu/kontakt/beitraege/topic/oesterreich-gesichtserkennung-wird-jetzt-gestartet/#postid-1227

Ihr UNIQ-Net-Team
(UNIQ-Net: Unser geschlossenes soziales Netzwerk/Onlinewelt für Mitglieder).

Freitag, 1. November 2019

Nicht vergessen: Jetzt ist es auch bei uns in Österreich so weit!

Ab heute 1. November 2019 gilt auch hierzulande in Lokalen ein ABSOLUTES Rauchverbot.
Das Rauchverbot tritt mit Wirksamkeit des „Tabak- und Nichtraucher-Schutzgesetzes“ in der Nacht von 31. Oktober auf 1. November, Punkt Mitternacht, in Kraft. Kontrollen werden durch das Marktamt durchgeführt. In Wien (anders als in den restlichen Bundesländern) bereits ab 0 Uhr.

Ein  weiterer Schritt in die "Fürsorgediktatur"
Welche Strafen drohen Wirten bzw. den Gästen bei Umgehung des Rauchverbots?
Je nach Bundesland müssen Gastronomen mit Strafen zwischen 800 und 10.000 Euro, Raucher mit Geldbußen zwischen 100 und 1000 Euro rechnen.

Manche fragen: Betrifft das ab Mitternacht geltende strikte Rauchverbot nur Lokale? Wo darf man in Zukunft überhaupt noch qualmen?
Das Gesetz betrifft alle gastronomischen Einrichtungen. Noch nicht aber Hotels und Beherbergungsbetriebe. In abgetrennten Räumen, die komplett servicefrei sein müssen, darf noch weiter geraucht werden. Ob die Vorschriften bald noch extremer sein werden ist noch offen.

Verschärfte Nichtraucherregelungen gelten für Vereine eigentlich bereits seit Mai 2018. 
Seitdem darf in Vereinslokalen, Mehrzweckhallen oder auf öffentlichen Zeltfesten nicht geraucht werden. Nur in rein privaten Räumlichkeiten eines Vereins, der keine minderjährigen Mitglieder hat und die weder der Öffentlichkeit zugänglich sind noch Getränke mit Gewinnabsicht verkaufen, kann auch nach dem 1. November weitergeraucht werden.

Wie wird die Regelung im Frühjahr für die Schanigärten aussehen?
Diesbezüglich gibt es derzeit noch keine Vorgaben, das heißt, man darf zunächst wohl in Schanigärten weiterrauchen. Zuletzt gab es auch einen Trend, Schanigärten auch in der kalten Jahreszeit (Winter-Schanigärten) geöffnet zu halten. Von vielen Anreinern gibt es aber schon jetzt massive Beschwerden gegen Rauchen vor Lokalen oder in Schanigärten. Der Nichtraucherschutz muss auch in einen Anrainerschutz erweitert werden so die Forderung der Betroffenen.

Viele Lokal-Anrainer machen sich große Sorgen wegen der Lärmbelästigung und der Rauchbelästigung. Welche rechtlichen Regelungen gelten hier?
Laut Gewerbeordnung haften grundsätzlich Gastronomen für das Verhalten ihrer Gäste vor dem Lokal(!).

Gelten für E-Zigaretten (sog. Verdampfer) Ausnahmeregelungen?
Nein, derzeit sind keine spezielle Regelungen geplant - es werden sicher auch keine mehr kommen.

Und wie sieht die aktuelle Regelung für Shisha-Bars aus?
Hier gilt natürlich dasselbe Gesetz. Somit dürfen auch keine Wasserpfeifen in Lokalen mehr geraucht werden. Mit Anträgen beim Verfassungsgerichtshof versucht der Verband der Shisha-Bar-Betreiber noch, Ausnahmeregelungen durchzubringen. Doch einen Erfolg wird es da eher nicht geben.


Ab heute sind schon 500 Rauch-Sheriffs unterwegs

Österreich hat nun eines der strengsten Rauchergesetze! 

Donnerstag, 31. Oktober 2019

Wird Österreich in Zukunft Türkis-Grün regiert?

Österreichs neue Regierung wird wahrscheinlich -wie es derzeit aussieht- Türkis-Grün. Da wird sich sicher in naher Zukunft so einiges in Österreich ändern. 
Quelle: Twitter

Es hat sich gezeigt, dass wir uns einig sind, dass sich eine neue Bundesregierung besonders mit den Themen: Wirtschaftsabschwung, Klimakrise, illegale Migration, Reformen in der Bildung & Transparenz beschäftigen muss.

Türkis-Grün: Sondierer definieren fünf Knackpunkte von Migration bis Klimaschutz https://krone.at/2033448

Sonntag, 1. September 2019

"Verächtlich machen" eines Glaubens, Gerichtsurteil (Österreich).

Ja, die besonderen Rechte des Glaubens, der Religion sind in Österreich, Deutschland der EU sehr gut geschützt. Und da kann es schon einmal eine saftige Strafe geben wenn man hier stört.

Zum besser Lesen Bild oben einfach anklicken!

Den gleichen, umfassenden gesetzlichen Schutz hat natürlich JEDE Glaubensgemeinschaft in Österreich und der EU!


Freitag, 23. August 2019

Nackt duschen? Nein, Danke! – Verwaltungsgericht Halle gibt muslimischer Schülerin Recht ... Religion, Gesetze, Deutschland ...

Kurz notiert 
Religionszugehörigkeit kann einige Möglichkeiten eröffnen die andere nicht haben!
Eine muslimische Grundschülerin empfand das als Verletzung ihrer religiösen Rechte – das Verwaltungsgericht Halle Recht erlaubt es ihr nun, ihre Badesachen anzubehalten.

In einer Presseerklärung hat das Verwaltungsgericht Halle an der Saale am Mittwoch (21.8.2019) die wesentlichen Erwägungen dargelegt, die hinter seiner kürzlichen Entscheidung standen, im Eilverfahren einer Grundschülerin muslimischen Glaubens das Recht zuzubilligen, die Haus- und Badeordnung des städtischen Bades zu ignorieren. Die Badeordnung untersagt es (normalerweise allen), die Duschen in Badekleidung zu betreten und zu benutzen. Dies wird mit Überlegungen zur Hygiene begründet (Anm.: d.h. Religion steht VOR Hygiene Vorschriften). Im Rahmen des Schwimmunterrichts, der Teil des Lehrplans an der Grundschule ist, die das Mädchen besucht, hätte die Schülerin dementsprechend in unbekleidetem Zustand die Duschen benutzen müssen.

Der richtige Glauben kann in machen Fällen sehr helfen, besonders wenn man etwas NICHT will!

Dies jedoch hatte sie abgelehnt. Als Begründung führte in diesem Zusammenhang religiöse Gründe an. Unter Berufung auf Stellen aus dem Koran erklärte sie, dass es nach ihrer Glaubensüberzeugung nicht erlaubt sei, sich vor anderen Personen, die nicht zur Familie gehören, nackt zu zeigen.

ZU BEACHTEN!
--> Das Verwaltungsgericht stellte auf die individuelle Glaubensüberzeugung als schutzwürdiges Rechtsgut ab.

Das Gericht hat hierzu ausgeführt, dass Art. 4 Abs. 1 und 2 GG dem Einzelnen das Recht gewährleiste, nach seiner Glaubensüberzeugung zu leben und seinen Glauben zu bekunden. Die Glaubensfreiheit sei als Teil des grundrechtlichen Wertesystems dem Gebot der Toleranz zugeordnet und insbesondere auf die Würde des Menschen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bezogen. Das Gericht sieht keine Grundlage für Einschränkungen der religiöser Rechte

Sie umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden.

Donnerstag, 18. Juli 2019

Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung (Österreich)

Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich geschützt. 

Zum Lesen PDF einfach anklicken
Generell wird zwischen Individualrechten, die sich auf natürliche Personen beziehen, und Korporationsrechten, die Kirchen und Religionsgesellschaften schützen, unterschieden.

Im Bereich der Individualrechte umfasst der Begriff der Religionsfreiheit Glaubensfreiheit, Religionsübungsfreiheit, Bekenntnisfreiheit sowie Gewissensfreiheit.

Jeder Mensch hat ab dem 14. Lebensjahr die freie Wahl des Religionsbekenntnisses nach seiner eigenen Überzeugung und muss, wenn notwendig, in dieser Wahl von den Behörden geschützt werden. Er darf seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft frei wählen, diese wechseln oder auch gar keiner angehören. 

In Österreich hat jeder Mensch das Recht, seine Religion einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.

Darüber hinaus genießen alle Staatsbürgerinnen/alle Staatsbürger dieselben bürgerlichen und politischen Rechte unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis.

Jede in Österreich bestehende Kirche und Religionsgesellschaft genießt einen besonderen Schutz: Die Herabwürdigung religiöser Lehren sowie die Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände und kirchliche Räumlichkeiten, die dem Gottesdienst gewidmet sind sowie sakrale Gegenstände genießen erhöhten strafrechtlichen Schutz. Die Religionsfreiheit, die Kirchen und Religionsgesellschaften genießen (Korporationsrechte), lässt sich mit folgenden Grundsätzen zusammenfassen: Prinzip der religiösen Neutralität: Die österreichische Rechtsordnung ist religiös neutral und identifiziert sich mit keiner bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft. 

Prinzip der Säkularität: Der österreichische Staat hat ausschließlich weltlich-irdische Aufgaben und Ziele.

Prinzip der Parität: Für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gilt der allgemeine Gleichheitssatz und somit ein Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot.
Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österreichischen Staatskirchenrechts: Jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft wird das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreuung der eigenen Mitglieder garantiert.

In Österreich stehen einander Staat und Kirche gleichrangig gegenüber und erkennen ihre jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an.

Weitere Hintergründe
Was versteht man unter Volksverhetzung besonders im Bezug auf Religion, Glaube, Weltanschauung
Welche Gesetzestexte schützen den Gläubigen, das Mitglied einer Religion, einer religiösen Organisation, eines Ordens, einer Glaubensgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft?